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Implantologie

Ästhetische Zahnheilkunde:

Die ästhetische Zahnheilkunde umfasst jegliche Korrekturen von Zahnfehlstellungen, Zahnanomalien, Zahnverfärbungen, Verlängerung von abradierten („abgeknirschten“) Zähnen, Formveränderungen, Schließen von Zahnlücken und Zahnreparaturen (abgebrochene Zähne).

Leichte Zahnfehlstellungen- und anomalien (angeborene oder erworben) können mittels  noninvasiver (ohne Abtrag von Zahnsubstanz) Verfahren, durch Auftragen von zahnfarbenen Kunststoffen oder aufgeklebten Keramikschalen korrigiert werden. Bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen können nach minimalem Beschleifen laborgefertigte Veneers (Keramikschalen) zur Korrektur dienen. Eine minimale optische Zahnrotation ist mit diesen Verfahren ebenfalls möglich. Schwerwiegende Zahnfehlstellungen können meistens nur in Kombination mit einer kieferorthopädischen Behandlung verändert werden.

Zahnverfärbungen sind durch verschiedene Verfahren zu beseitigen. Durch Bleichen der Zähne können exogene (Farbauflagerungen durch äußere Einflüsse, wie Kaffee, Tee, Rotwein und Nikotin) Verfärbungen entfernt werden. Dazu werden die Zähne in einer ersten Sitzung professionell durch eine Dentalhygienikerin oder Prophylaxeassistentin von harten und weichen Belägen befreit und poliert. Anschließend können die Zähne mit einem aufhellenden Bleichgel behandelt werden. Dazu werden individuelle Bleichschienen hergestellt, mit der die Patienten zu Hause bis zum gewünschten Ergebnis die Zähne bleichen können. Endogene (von „innen“ zugefügte Schäden, z.B. durch Antibiotia wie das Tetracyclin) Verfärbungen können durch Keramikschalen oder mit Hilfe von zahnfarbenen Kunststoffen korrigiert werden.

Verlängerung von abgeknirschten Zähnen:

Lückenschluss:

Zahnreparaturen:

Fotos: Zahnarztpraxis Dr. Siebers