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Warum private Kosten beim Zahnarzt?

Das Gesundheitssystem in Deutschland ist seit langer Zeit zweigeteilt: Es gibt die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV). Die GKV stellt die Sozialversicherung dar und bekommt bestimmte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Diese sind allerdings so knapp bemessen, dass sie budgetiert werden und somit lediglich eine ausreichende Gesundheitsversorgung bereitstellen. Die PKV kann als alleinige oder zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden und sichert auch Leistungen ab, die besser als ausreichend sind. Sie soll durch eine Honorierung der privaten Leistungen die Finanzierung der guten bis sehr guten Zahnmedizin auf dem neusten Stand der Wissenschaft ermöglichen.

Bei den erstattungsfähigen Leistungen beziehen sich Zahnärzte und Krankenversicherungen auf Gebührenverzeichnisse, aus denen die passenden Leistungen ausgewählt werden können. Bei der GKV besteht dieses Verzeichnis aus dem BEMA, dem „Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“, der Leistungen der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung enthält, beispielsweise das Ziehen eines Zahnes bei Schmerzen oder die halbjährliche Routineuntersuchung. Bei Zahnersatz enthält das Gebührenverzeichnis beispielsweise lediglich einen Zuschuss für silberne Metallkronen, da diese Versorgung als ausreichend für einen zerstörten Zahn angesehen wird. Auch werden viele Zähne, die medizinisch gesehen erhalten werden können, von den Richtlinien der GKV als nicht erhaltungswürdig eingestuft. Somit steht dem gesetzlich Versicherten lediglich die Zahnentfernung zu – was nicht bedeutet, dass dies auch die richtige Lösung für den Zahn ist. Die Therapien, die nötig sind zum Zahnerhalt, werden nur nicht mehr durch den BEMA-Katalog gedeckt.

Die PKV bezieht ihre Leistungen aus der „Gebührenordnung für Zahnärzte“ (GOZ), die weitaus mehr mögliche Leistungen beinhaltet wie beispielsweise Keramik- oder Kompositversorgungen, funktionstherapeutische Kiefergelenksbehandlungen, Professionelle Zahnreinigung und Implantate. Im Unterschied zum BEMA ist hier auch eine flexible Honorierung je nach Aufwand oder Schwierigkeit des Eingriffs möglich, indem der Durchschnittsfaktor von 2,3 einer Leistung zwischen den Faktoren 1 und 3,5 variiert werden kann. Diese Abrechnung bezieht sich nicht auf das, was gesetzliche Krankenkassen zahlen. Vielmehr liegt der durchschnittliche 2,3-fache Abrechnungsfaktor bei mehr als der Hälfte der Abrechnungspositionen bereits unterhalb des Kassenhonorars für die gleiche Leistung. Zahnärzte/-ärztinnen verdienen also bei Privatbehandlungen nicht das Doppelte oder Dreifache der „Kassenbehandlung“.

An den privaten Zusatzkosten verdient sich Ihr Zahnarzt / Ihre Zahnärztin auch nicht seine „goldene Nase“ – sie dienen lediglich der fairen Bezahlung einer zeitgemäßen zahnmedizinischen Behandlung. Eine gut ausgestattete Praxis benötigt einen Stundensatz von 300€, manche Praxen gar bis zu 500€, um die Kosten und Gehälter abdecken zu können. Der Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten gehört zu den am schlechtesten bezahlten Ausbildungsberufen und nahezu jeder Arbeitgeber bemüht sich seine Angestellten oberhalb des niedrigen Tariflohns zu bezahlen. Hinzu kommt hier, dass die Honorierung der meisten GOZ-Positionen durch die Bundesregierung seit 1987 nicht angepasst wurde, sodass eine Steigerung einzelner Leistungen auf den 3,5-fachen Satz unausweichlich ist. Viele Privatbehandlungen sind mit dem Durchschnittsfaktor von 2,3 nicht kostendeckend. Möchte man als Patient(in) also eine gute bis sehr gute Zahnmedizin in Anspruch nehmen und die eigenen Zähne möglichst lange gesund erhalten, ist es unausweichlich sich außerhalb der „Kassenleistungen“ zu bewegen und auf das private Gebührenverzeichnis zuzugreifen. Die Kosten, die hierbei entstehen, muss der/die Patient(in) privat tragen oder hierfür eine private Zusatzversicherung abschließen.