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Implantologie

Amalgam

Als Amalgam bezeichnet man eine Legierung des Quecksilbers. Das in der Zahnarztpraxis verwendete Amalgam als Füllungsmaterial besteht aus Silber, Kupfer, Zink, Zinn, Indium und ca. zur Hälfte aus Quecksilber.
Aufgrund von möglichen schädlichen Effekten des enthaltenen Quecksilbers, wird Amalgam zunehmend durch andere Füllungsmaterialien z.B. Komposite, Gold oder Keramiken ersetzt.

Amalgam als Füllungswerkstoff bietet allerdings auch eine Reihe von Vorteilen. Amalgam wirkt bakteriostatisch, ist preiswert und hat eine relativ lange Haltbarkeit. Die Festigkeit und der Abrieb von Amalgam entspricht in etwa der des natürlichen Zahnes. Somit ist Amalgam gut geeignet für Füllungen an Zähnen mit stark belasteten Kauflächen.

Die Europäische Union versucht derzeit, die Verwendung von Amalgam zu reduzieren. So ist es in Deutschland seit Juli 2018 verboten, Amalgam bei Schwangeren, Stillenden und bei Kindern bis 15 Jahren zu verwenden, bei allen anderen gilt Amalgam noch immer als Kassenleistung. Die Kosten für Kunststofffüllungen werden von den Krankenkassen zudem bei einer nachgewiesenen Amalgamallergie oder bei schweren Nierenfunktionsstörungen übernommen. Weiterhin soll geprüft werden, ob ab 2030 komplett auf Amalgam verzichtet werden kann. Dies ist aber in erster Linie aus Umweltschutzgründen als aus gesundheitlichen Risiken der Fall. Die neue Einschränkung für Schwangere, Stillende und Kinder gilt aber lediglich dem vorsorglichen Gesundheitsschutz der Patienten. Zudem belastet das Material die Umwelt und muss als Sondermüll entsorgt werden. In Norwegen und Schweden ist der Einsatz von Amalgam bereits verboten. Die Umweltgefährdung durch das Quecksilber aus zahnärztlichem Amalgam ist aber vergleichsweise gering, sodass ein Verbot eher unwahrscheinlich ist. Patienten, die Amalgamfüllungen in ihrem Mund haben, sind im Schnitt vier- bis fünfmal so stark mit Quecksilber belastet wie Menschen ohne Amalgamfüllungen, dennoch liegt die Belastung weit unter den Grenzwerten (ein Patient mit zehn Amalgamfüllungen kommt auf nur etwa 2% des Grenzwertes).

Amalgamfüllungen, die gut gemacht und intakt sind, müssen nicht zwingend entfernt werden. Aus den Füllungen selbst wird weniger Quecksilber im Körper aufgenommen, als wir mit der Nahrung zu uns nehmen. Die Menge liegt weit unter den gesundheitsgefährdenden Grenzwerten. Das Quecksilber aus dem Amalgam wird in geringen Mengen erst freigesetzt, wenn die Füllung herausgebohrt wird. Liegt eine nachgewiesene Allergie gegen den Werkstoff Amalgam vor, sollten die Füllungen unter entsprechenden Vorkehrungen entfernt werden.
Seit den 90er Jahren ist es in Deutschland Pflicht, einen Amalgamabscheider in der Zahnarztpraxis zu haben, sodass das entfernte Amalgam bzw. Quecksilber nicht im Abwasser landet und so der Umwelt schaden würde. Während Amalgam unter den Bedingungen in der Mundhöhle relativ stabil ist, kann das entfernte Amalgam im Abwasser gefährliche chemische Reaktionen hervorrufen, beispielsweise mit aggressiven Reinigungsmitteln im Abwasser. Gelangt das Quecksilber in die Kanalisation, wird es weiter in Flüsse und Meere getragen, wo es sich beispielsweise in Fischen anreichert. Wenn die Folgekosten, die durch die Entsorgung von Amalgam entstehen mit einberechnet werden, ist Amalgam somit nicht das billigste, sondern das teuerste Füllungsmaterial.
Dass Amalgam als Füllungswerkstoff immer mehr an Bedeutung verliert, liegt aber vor allem an der unbefriedigenden Ästhetik.

Von einigen Allgemeinmedizinern und Zahnärzten wird empfohlen, das Quecksilber im Körper medikamentös auszuleiten. Hiervon raten wir ab. Denn zusätzlich zum Quecksilber werden auch lebenswichtige Spurelemente mit ausgeleitet die hinterher wieder in gleicher Konzentration zugeführt werden müssen. Dies ist in der Realität aber nicht umsetzbar, sodass es im Nachhinein oft zu Stoffwechselproblemen mit schweren Krankheitsbildern kommen kann. Das Ausleiten von Quecksilber sollte nur bei einer nachgewiesenen Quecksilbervergiftung erfolgen.

Kunststoff oder Keramik haben demgegenüber den Vorteil, dass sie zahnfarben sind und somit auch in sichtbaren Bereichen der Zähne verwendet werden können, ohne dass hinterher erkennbar ist, dass der betroffene Zahn mit einer Füllung versorgt ist. Aufgrund des höheren Aufwandes, der nötig ist, um einen Zahn mit Kunststoff oder Keramik zu versorgen, muss der Patient in der Regel dazu bezahlen.
Neu gelegt werden dürfen Amalgamfüllungen zumindest nicht mehr bei Schwangeren, Stillenden und Kindern bis 15 Jahre.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.

Ihr Team der Praxis Dr. Siebers