Die adäquate Mundhygiene und Pflege der Zähne ist bereits mit dem Durchbruch des ersten Milchzahnes von besonderer Bedeutung. Die häusliche Pflege sollte stets durch regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt und professionelle Zahnreinigung begleitet werden.
Kinder im Alter von 6 und 17 Jahren haben einen Anspruch auf die sogenannte IP Leistungen. Ip ist die Abkürzung für Individualprophylaxe. Eine ausgebildete Prophylaxeassistentin oder Dentalhygienikerin wird im Rahmen der Individualprophylaxe die Zähne anfärben und dem Patienten und den Eltern die Beläge demonstrieren und erklären, wie die Zähne besser zu putzen sind. Die Zähne werden gereinigt und die Beläge entfernt. Anschließend werden die Zähne poliert und mit einem fluoridhaltigenLack behandelt.
Außerdem wird eine ausführliche Ernährungsberatung mit den Eltern durchgeführt. Bei einer hohen Kariesaktivität oder bestehenden Erosion sollte ein Ernährungstagebuch von den Eltern geführt werden, welches in der Praxis analysiert wird. Anhand des Ernährungsprotokolls kann eine individuelle Beratung durchgeführt werden.
Die bleibenden Backenzähne sollten im Rahmen der Individualprophylaxe versiegelt werden. Dies dient zum Schutz vor Karies in den tiefen Grübchen.