Amalgam dient seit vielen Jahren als Füllungsmaterial. Seit 1820 wird es zur Versorgung von kariösen Defekten eingesetzt. Dieser Füllungswerkstoff enthält Quecksilber, was unter dem Verdacht steht, gesundheitliche Schädigungen hervorrufen zu können. Die höchsten Quecksilbermengen werden in Form von Quecksilberdämpfen während der Applikation und des Entfernen der Füllung freigesetzt. Deshalb ist die Anwendung bei Schwangeren, Kindern und Patienten mit Nierenschädigung nicht zu empfehlen. Amalgam stellt auch aufgrund seiner Farbe einen ästhetischen Nachteil dar. Der Einsatz ist somit in der ästhetisch sichtbaren Zone eingeschränkt möglich. Außerdem wird eine Amalgamfüllung durch mechanische Friktion am Zahn verankert. Zur Gewährleistung dieser Friktionswirkung müssen Haftflächen am Zahn präpariert werden, wodurch viel gesunde Zahnhartsubstanz geopfert werden muss. Dadurch werden die Zähne, die mit Amalgamfüllungen versorgt sind, bruchgefährdeter. Dies ist ein deutlicher Nachteil von diesem Füllungsmaterial. Auch Verfärbungen am Zahnfleisch (sogenannte Amalgamtätowierungen) sind durch Amalgam möglich. Diese sind zwar harmlos, können jedoch ästhetische Einschränkungen darstellen, vor allem wenn sie im sichtbaren Bereich liegen. Amalgam kann an benachbarten Füllungen aus Gold und anderen Legierungen zu deutlichen Korrosionen an den Restaurationen führen, die zur Schädigung dieser Versorgungen führen kann. Dies kann bedeuten, dass die geschädigte Goldrestauration und die Amalgamfüllung aufgrund der Korrosion ausgetauscht werden müssen.
Der Einsatz von anderen, sehr guten Werkstoffen, wie die Komposite (Kunststoffe) und Keramikrestaurationen stellen eine optimale Alternative dar und sind zudem auch zahnfarben und fallen somit nicht als Fremdmaterial im Mund auf.