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Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlung an den hinteren Backenzähnen (Molaren)

Ab dem 01. Januar 2004 wurde eine neue Regelung zur Wurzelbehandlung eingeführt. Damit wurden die Möglichkeiten zur Abrechnung der Wurzelbehandlung als Kassenleistung durch den Gesetzgeber eingeschränkt.

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bei Ihrem erkrankten Zahn stehen wir vor der Entscheidung der Wurzelbehandlung oder der Entfernung. Grund ist die Entzündung bzw. der bakterielle Zerfall des Zahnmarkes (Pulpa), die sich durch andere Maßnahmen nicht beheben lässt. Wurzelbehandlung bedeutet das komplette Entfernen des Zahnmarkes, der Bakterien und Gewebsreste aus der Zahnwurzel und eine dichte Füllung. Dies ist der Versuch zur Erhaltung des erkrankten Zahnes.

Für Sie und die zahnärztliche Praxis Ihres Vertrauens haben sich seit dem 01.01.2004 einige Änderungen ergeben. Es gelten neue Richtlinien für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der neue Leistungskatalog schränkt die Möglichkeiten für Wurzelbehandlungen im Bereich der Molaren (hintere Schneidezähne) stark ein. Danach ist die Wurzelbehandlung eines Molaren nur noch zu Lasten der Krankenkassen durch zuführen, wenn:
– damit eine geschlossen Zahnreihe erhalten werden kann
– eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
– der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz nur dadurch möglich wird.

Zusätzlich gilt:
– eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Möglichkeit der Wurzelfüllung bis an die Wurzelspitze gegeben ist (dies ist bei Molaren mit in der Regel gekrümmten Wurzeln oft nicht möglich)
– bei pulpentoten Zähnen mit Veränderungen an der Wurzelspitze (Entzündung im Kieferknochen) ist der Versuch der Erhaltung kritisch zu überprüfen.

Behandlungsversuche mit unklaren Erfolgsaussichten oder Behandlungswiederholungen werden durch die Krankenkassen nicht getragen. Leider kann also bei Ihnen eine Wurzelbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Für viele Patientinnen und Patienten ist die Erhaltung ihrer natürlichen Zähne durch eine Wurzelbehandlung, auch über diese sehr eng gefassten Indikationen hinaus, ein verständliches Anliegen, ist sie doch die einzige Möglichkeit, einen Zahn, unter Umständen auch für relativ kurze Zeit zu erhalten.

Wir möchten Ihnen deshalb diese aufwändige zahnärztliche Leistung anbieten, damit Ihr Zahn erhalten bleiben kann. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung auch, dass die Behandlung zwar keine Erfolgsgarantie hat, aber meist können Sie sich dadurch größeren und teureren Zahnersatz (Brücke, Prothese, Implantat) ersparen. Welche Möglichkeiten sich Ihnen gemeinsam mit uns in den Fällen eröffnen, in denen die Wurzelbehandlung nicht als Kassenleistung durchführbar ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.