Qualifikationen in zahnmedizinischen Prophylaxeberufen

Lebenslange Zahngesundheitsbetreuung (Prophylaxe) wird inzwischen in allen modernen Praxen angeboten. Es bestehen allerdings große Unterschiede hinsichtlich des Qualifikationsgrades des zahnmedizinischen Fachpersonals. Diese reichen von fortgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) über die Weiterbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) bis hin zur Dentalhygienikerin (DH).

Der geringste Qualifikationsgrad die Prophylaxehilfskraft – die fortgebildete Zahnmedizinische Fachassistentin – kann in einem oder mehreren Wochenendseminaren erworben werden und stellt leider eine völlig ungenügende Ausbildung für die qualifizierte Patientenbetreuung dar. Hier wird versucht in Schnellkursen, die teilweise nur wenige Stunden umfassen, aus einer ZFA eine Prophylaxefachkraft zu machen. Das Niveau dieser viel zu kurzen und sowohl in Theorie als auch in Praxis völlig ungenügenden Fortbildung ist – nicht zuletzt bedingt durch die Zeitnot – derart oberflächlich, dass eine verantwortungsvolle Patientenbetreuung nicht gegeben sein kann.

Die qualifizierten Aus- und Weiterbildungen zur Prophylaxefachkraft (ZMF, ZMP und DH) setzen eine dreijährige Grundausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) voraus. Erst nach zweijähriger Berufserfahrung ist die Möglichkeit gegeben sich stufenweise weiter zu qualifizieren. Es lassen sich dem jeweiligen Qualifikationsgrad speziell zugeordnete und definierte Tätigkeitsschwerpunkte erzielen, die genau auf den Ausbildungsgrad ausgerichtet sind. In Deutschland existieren im Prinzip zwei Ausbildungswege: erstens die Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) und zweitens die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP). Beide Ausbildungswege erfordern eine profunde etwa einjährige Weiterbildung mit qualifizierenden Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Die ZMF ist nach ihrer Ausbildung eine Fachkraft des Zahnarztes – sie lernt viele eigenständige Tätigkeiten zur Unterstützung der zahnärztlichen Tätigkeit. Ein kleiner Teil ihrer Ausbildung bezieht sich auch darauf nach Anweisung und unter Aufsicht des Zahnarztes bei der Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung unterstützend tätig zu sein.

Eine ausgebildete (weitergebildete) Prophylaxeassistentin (ZMP) hat ihren ausschließlichen Schwerpunkt in der lebenslangen Betreuung und Gesunderhaltung von Patienten, also in der Tätigkeit der zahnmedizinischen Prophylaxe. Den höchsten Qualifikationsgrad in der zahnmedizinischen Gesundheitsbetreuung von Patienten stellt das Berufsbild der Dentalhygienikerin (des Dentalhygienikers) – kurz DH – dar. Nach insgesamt frühestens achteinhalb Berufsjahren und den Ausbildungen zur ZFA und später zur ZMP kann die strukturierte stufenweise modular aufgebaute Ausbildung abgeschlossen werden. Dies geschieht an speziellen Instituten oder Hochschulen nach zahlreichen erfolgreich zu absolvierenden Prüfungen vor den jeweils zuständigen Kammern.

Die Aufgabe einer Dentalhygienikerin im modernen zahnmedizinischen Praxisteam besteht hauptsächlich in der Verhütung und Behandlung von Zahnbetterkrankungen wie Gingivitis und Parodontitis und der Verhütung von Karies. Sie ist die Fachkraft für die nichtinvasive nichtchirurgische Parodontitisbehandlung. Durch die Entfernung entzündungsfördernder Faktoren (wie z.B. Zahnbeläge und Zahnstein) mit Hilfe von Handinstrumenten und elektronischer Geräte schafft die DH die Voraussetzung für eine gesunde Mundhöhle. In regelmäßigen Abständen wiederholte Zahnreinigung, Mundhygieneinstruktion und Patientenaufklärung dienen dem Ziel: „Gesunde und schöne Zähne ein Leben lang.“